Dienstgrade


Der 1. Ausbildungsdienst 2012 findet am 26. Januar 2012 um 19:00 Uhr statt.

Letzte Aktualisierung: 25. Januar 2012

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Mannschaftsdienstgrade

 

Feuerwehrmannanwärter (Mindestalter 16 Jahre, Eintrittsdienstgrad ohne Ausbildung)

 

Feuerwehrmann (bestandene Grundausbildung (Truppmann Teil 1))

 

Oberfeuerwehrmann (3 Jahre Dienstzeit und Truppmann Teil 2)

 

Hauptfeuerwehrmann (4 Jahre Dienstzeit und Ausbildung zum Truppführer oder 10 Jahre Dienstzeit und 2 technische Lehrgänge)

 

Erster Hauptfeuerwehrmann (15 Jahre Dienstzeit und Ausbildung zum Truppführer oder 20 Jahre Dienstzeit und 2 technische Lehrgänge, dieser Dienstgrad kann übersprungen werden, sofern der Feuerwehrangehörige die Gruppenführerausbildung erfolgreich absolviert und eine entsprechende Dienststellung innehat.)

 

Führungsdienstdienstgrade:

 

Löschmeister (5 Dienstjahre, an Funktion gebunden (z. B. Stellv. Gruppenführer in einer Einheit, Kreisausbilder, Jugendfeuerwehrwart))

 

Oberlöschmeister (6 Dienstjahre, an Funktion gebunden, höchster Dienstgrad als Gruppenführer in einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung)

 

Hauptlöschmeister (7 Dienstjahre, an Funktion gebunden, höchster Dienstgrad als Gruppenführer in einer Stützpunkt- oder Schwerpunktfeuerwehr)

 

Erster Hauptlöschmeister (8 Dienstjahre, Funktion als stellv. Kreisjugendwart, stellv. Kreisausbildungsleiter oder stellv. Ortsbrandmeister in einer Feuerwehr mit Grundausstattung)

 

Brandmeister (8 Dienstjahre, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Feuerwehr mit Grundausstattung oder stellv. Ortsbrandmeister in einer Stützpunktfeuerwehr)

 

Oberbrandmeister (9 Dienstjahre, Ausbildung zum Zugführer, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Stützpunktfeuerwehr oder stellv. Ortsbrandmeister in einer Schwerpunktfeuerwehr)

 

Hauptbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Zugführer, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Schwerpunktfeuerwehr oder stellv. Stadt-/Gemeindebrandmeister)

 

Erster Hauptbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Zugführer, Funktion als Stadt-/Gemeindebrandmeister oder stellv. Abschnittsleiter)

 

Abschnittsbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, Funktion als Abschnittsleiter)

 

Kreisbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, Funktion als Kreisbrandmeister)

 

Regierungsbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, Funktion als Regierungsbrandmeister)