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Mannschaftsdienstgrade
 | Feuerwehrmannanwärter (Mindestalter 16 Jahre, Eintrittsdienstgrad ohne
Ausbildung) |
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Feuerwehrmann (bestandene Grundausbildung (Truppmann Teil
1)) |
 | Oberfeuerwehrmann (3 Jahre Dienstzeit und Truppmann Teil 2)
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 | Hauptfeuerwehrmann (4 Jahre Dienstzeit und Ausbildung zum Truppführer
oder 10 Jahre Dienstzeit und 2 technische Lehrgänge) |

 | Erster Hauptfeuerwehrmann (15 Jahre Dienstzeit und Ausbildung zum Truppführer
oder 20 Jahre Dienstzeit und 2 technische Lehrgänge, dieser Dienstgrad kann
übersprungen werden, sofern der Feuerwehrangehörige die Gruppenführerausbildung
erfolgreich absolviert und eine entsprechende Dienststellung innehat.) |

Führungsdienstdienstgrade:
 | Löschmeister (5 Dienstjahre, an Funktion gebunden (z. B. Stellv.
Gruppenführer in einer Einheit, Kreisausbilder, Jugendfeuerwehrwart))
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 | Oberlöschmeister (6 Dienstjahre, an Funktion gebunden, höchster
Dienstgrad als Gruppenführer in einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung)
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 | Hauptlöschmeister (7 Dienstjahre, an Funktion gebunden, höchster
Dienstgrad als Gruppenführer in einer Stützpunkt- oder
Schwerpunktfeuerwehr)
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 | Erster Hauptlöschmeister (8 Dienstjahre, Funktion als stellv.
Kreisjugendwart, stellv. Kreisausbildungsleiter oder stellv.
Ortsbrandmeister in einer Feuerwehr mit Grundausstattung)
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 | Brandmeister (8 Dienstjahre, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in
einer Feuerwehr mit Grundausstattung oder stellv. Ortsbrandmeister in einer
Stützpunktfeuerwehr)
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 | Oberbrandmeister (9 Dienstjahre, Ausbildung zum Zugführer, höchster
Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Stützpunktfeuerwehr oder stellv.
Ortsbrandmeister in einer Schwerpunktfeuerwehr)
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 | Hauptbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Zugführer, höchster
Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Schwerpunktfeuerwehr oder stellv.
Stadt-/Gemeindebrandmeister)
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 | Erster Hauptbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Zugführer,
Funktion als Stadt-/Gemeindebrandmeister oder stellv. Abschnittsleiter)
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 | Abschnittsbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer,
Funktion als Abschnittsleiter)
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 | Kreisbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer,
Funktion als Kreisbrandmeister)
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 | Regierungsbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer,
Funktion als Regierungsbrandmeister)
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