Das Hötzumer Wappen
Aussehen:
Eine von drei roten Häusern begleitete rote Pferdebremse auf goldgelbem
Hintergrund.
Legende:
Das Wappen nimmt in mehrfacher Weise auf die Ortsgeschichte Bezug. Im Ortsnamen
steckt die Silbe "Heim", was durch die silisierten Häuser
versinnbildlicht wird.
Die drei Häuser erinnern an die drei Wüstungen auf Hötzumer
Gebiet (Duttmer, Ampferlingen, austerlingen), die im heutigen Hötzum
aufgegangen sind und deren Namen zum Teil noch als Flurnamen weiterleben.
Desweiteren erinnern die drei Häuser daran, dass Hötzum
drei Mal verwüstet und jeweils wieder aufgebaut wurde (1388 niedergebrannt,
1602 kriegerisch verwüstet, 1618/48 im dreißigjährigen Krieg heimgesucht).
Die Pferdebremse, ein mittelalterliches landwirtschaftliches Gerät, ist als
Symbol schon seit dem 14. Jahrhundert eng mit dem Ort und dem Ortsnamen
verbunden und zwar über das welfische Dienstmanngeschlecht von Hötzum
(damals Hotzelem), das diese seltene Wappenfigur im Schild führte (nachgewiesen
durch die Siegel an einer im Niedersächsischen Staatsarchiv Wolfenbüttel
vorhandenen Urkunde vom 13. August 1338). Als Farben wurden rot und gold bzw.
gelb gewählt, die alten herzoglich-braunschweigischen Stammwappenfarben, da Hötzum
von Anbeginn seiner Territorialgeschichte stets zum Kerngebiet des Herzogstums
Braunschweig gehörte.
Hötzum von gestern bis heute

Huneshem schrieb man im Jahre 1031, Hotselem 1251, später Hotzelem (1340)
und Hötzelen (1344). Hötzum, ein Pfarrdorf mit
der Kirche, der Pfarre und einem Pfarrwitwenhaus liegt 2 1/2 Fuhrwerksstunden
von Wolfenbüttel entfernt. Im 18. Jahrhundert zählte man hier vier Ackerhöfe,
einen Schäferhof, 6 Halbspännerhöfe, 6 Kothöfe und 8 Brinksitzerstellen. Der
Patron der Pfarre war um 1405 der Komtur zu Süpplingenburg, die Opferei vergab
der jeweilige Prediger. Die Gegend um Hötzum war
damals sehr viel waldreicher als heute: 394 Morgen und 103 Ruten groß waren die
Holzungen der Gemeinde.
Allerlei Volkstümliches ist uns aus Hötzum überliefert
worden. So mussten beispielsweise die Pferdejungen (Enken) vor ihrer
Knechtwerdung einige Bedingungen erfüllen: 1. Der Mensch musste 17 Jahre alt
sein. 2. Er musste zwei Zentner Korn tragen können. War er dazu nicht in der
Lage, so musste er erst 20 Jahre alt sein, um unter die Knechte aufgenommen zu
werden. Waren diese Bedingungen erfüllt, versammelten sich die Knechte im
Kruge. Wenn die "Jungens" dann kamen und an die Tür klopften, rief
der älteste Knecht: "Wer ist da?" Die Antwort lautete:
"Jungens". Der Knecht: "Was wollen die?" Antwort:
"Knechte werden." Der Knecht: "Kommt herein, hat euer Herr nichts
dagegen?" Nachdem dann alle Knechte der Aufnahme zugestimmt hatten, wurde
nachfolgendes zur Pflicht gemacht: 1. Sie haben, wenn sie sitzen, aufzustehen,
wenn ein älterer Knecht kommt. 2. Sie haben diesem kleinere Dienstleistungen zu
tun. 3. Sie dürfen noch keine "junge mäkens" nach Hause begleiten.
Derb, aber auch amüsant sind die überlieferten Nachbarreime: "Wedler hat
de schaperie,/ Gerke schitt en sack vull klie,/ Stoffel wastens wont an enne,/
De Meinsche hat ne dicke Lenne,/ Meine mit'r snufftabacksdose,/ Zacharias smitt
mit'r swullerhose./ Swinge wont up'n sunnenbarge,/ Pape hat ne bleckerne
arskarwe./ Henneken Kurland rokt ne lange pipe,/ Grote Kurland kann nich rower
kiken." Den Hötzumern sagte man früher
nach, dass sich kein Pastor lange halten könne, er käme im Dreck um.
Heute ist Hötzum eine kleine Gemeinde mit ca.
879 Einwohnern und dörflicher Beschaulichkeit. Viele Pendler nach Braunschweig
und Wolfenbüttel haben sich hier niedergelassen.