Zusatzausrüstung


Der nächste Ausbildungsdienst  findet am 21. Mai 2012 um 19:00 Uhr statt.

Letzte Aktualisierung: 17. Mai 2012

Home
Nach oben

Counter

                                       

 

Die Feuerwehrausrüstung besteht noch aus weiteren Ausrüstungsgegenständen die, abhängig von den Gefahren eines Einsatzes und den Aufgaben eines Feuerwehrwehrmannes nötig sind.

Feuerwehrhaltegurt

Dieser verfügt über eine Öse und einen Karabinerhaken, die das Halten und Selbstretten aus Höhen mittels Feuerwehrleine ermöglichen. Er wird heute nur noch aus textilen Gurtmaterialien - früher auch aus Leder - hergestellt. Er wird beispielsweise während eines Brandeinsatzes in mehrgeschossigen Gebäuden getragen, um sich bei einem eventuell plötzlich abgeschnittenen Rettungsweg mittels Feuerwehrleine und Gurt abseilen zu können.

 

 

Feuerwehraxt/-beil

Diese ist für die besonderen Ansprüche im Feuerwehrdienst gestaltet ist. Sie verfügt sowohl über den herkömmlichen breiten Keil, zum Schneiden und zerkleinern von Holz, als auch über eine schmale, spitze Hacke auf der gegenüberliegenden Seite. Sie dient zum Einschlagen von Türen oder als Einreißhaken.

 

Feuerwehrleine

Diese Leine (auch Rettungsleine oder Fangleine genannt) wird speziell für die Feuerwehr hergestellt. Sie besteht aus Polyesterfasern, ist 30 m lang, hat einen Durchmesser von 1 cm, ist weiss und hat eine Reißkraft von 14 kN (1,4 t).

Sie dient zur Menschen- und Selbstrettung, Rückwegsicherung, Eigensicherung sowie zur Sicherung von Gerätschaften. In Notfallsituationen dient die Feuerwehrleine auch zur Rettung von Personen. Diese Situation muss aber unter einsatztaktischen Gesichtspunkten auf alle Fälle vermieden werden.

Um den hohen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gerecht zu werden, müssen Feuerwehrleinen regelmäßig überprüft werden. In Deutschland werden die Leinen einmal jährlich von speziell ausgebildeten Personen eingehend überprüft. Sollte die Leine die Prüfung nicht mehr bestehen, muß sie ausgemustert werden. Sie kann dann aber weiterhin als Mehrzweckleine (Arbeitsleine) verwendet werden. Dazu muss sie mindestens teilweise rot markiert werden und darf nicht mehr zur Sicherung von Personen genutzt werden. Dann dient sie nur noch zum Arbeiten z. B. zum Entwässern des Saugkorbes bei der Wasserentnahme aus offenen Gewässern oder zum Einbinden einer Saugleitung in Flüsse und Brunnen um einen Verlust der Saugleitung zu vermeiden, wenn sich eine Kupplung lösen sollte. Auch nach 20 Jahren muß sie ausgemustert werden.